Unsere Dienstleistungen
Temporär-Verträge
Mitarbeiter-Engpässe bei konjunkturellen Schwankungen, saisonalen Spitzen, hohem Arbeitsvolumen. Ebenfalls beliebt als Militär-, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen des eigenen Personals.
Ihre Vorteile:
- Personaleinsatz situativ, kurzfristig, ohne Festanstellungsverträge
- Kundentarife fix, Zahlung nach geleisteten Arbeitsstunden
- Kein Rekrutierungs- und Administrationsaufwand wie Lohn-, Sozialleistungs-, und Quellensteuerabrechnungen, An- und Abmeldungen bei Behörden, Zimmersuche
- Einhaltung Mindestlöhne der diversen GAV’s und orts- und branchenübliche Löhne
- Kündigungsfrist sieben Tage in den ersten sechs Monaten
„Geschäftsbedingungen Temporär“
System „Try and hire“
Besteht beim temporären Mitarbeiter und dem Einsatzunternehmen der Wunsch, dass beide zu einem festen Arbeitsverhältnis übergehen möchten, erheben wir keinen Honoraranspruch, sofern der Mitarbeiter mindestens drei Monate beim Kunden temporär ununterbrochen im Einsatz stand oder das Einsatzende mind. 3 Monate zurückliegt. (keine Honorarzahlung!)
Ihre Vorteile:
- Arbeitnehmer-Beurteilung während dem Temporär-Einsatz
- Verlängerung auf Wunsch möglich
- Alle Vorteile vom Temporär-Vertrag
Feststellenvermittlung
Ihre Vorteile:
- Vorselektion und Kandidatenbewerbung
- vorgängiges persönliches Gespräch, Einholung Referenzen
- auf Wunsch graphologisches Gutachten, Straf- und Betreibungsregisterauszug
- Personaldossier einheitlich und übersichtlich
- Honorar-Stellung auf Erfolgsbasis
- Garantie
„Geschäftsbedingungen Dauerstellen“